Da in den vergangenen Jahren immer wieder die Frage aufkam wie die Titelvergabe bei Bayerischen Seniorenmeisterschaften gehandhabt wird, hier noch einmal der passende Auszug aus der Allgemeinen Ausschreibungsbestimmung des Bayerischen Leichtathletikverbandes (PDF):

"Der Titel Bayerischer Meister / Bayerische Meisterin wird vergeben, wenn:

  • ein ordnungsgemäßer Wettkampf erfolgt ist (Zusammenlegen von Klassen oder männlich und weiblich)
  • die erbrachte Leistung mindestens der Qualifikationsleistung für die DLV-Meisterschaft entspricht."

Die Qualifikationsleistungen sind unter anderem in der Auschreibung zur DM Senioren I und II in Erfurt (PDF) zu finden.

   
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